Wohnmobil Chausson 724 Etape Line
Beschreibung
Chausson Teilintegriert 724 Etape Line – Komfort trifft Freiheit Erleben Sie unvergessliche Reisen mit dem Chausson 724 Etape Line – dem idealen teilintegrierten Wohnmobil für Paare, Familien oder Gruppen, die Komfort, Platz und Flexibilität schätzen. Dieses moderne Mietwohnmobil überzeugt durch ein durchdachtes Raumkonzept, hochwertige Ausstattung und ein angenehmes Fahrgefühl. Der helle, großzügige Wohnbereich mit gemütlicher Sitzgruppe lädt zum Entspannen und Verweilen ein. Die drehbaren Fahrerhaussitze erweitern den Wohnraum optimal. Die voll ausgestattete Küche bietet alles, was Sie unterwegs benötigen: Gasherd, Kühlschrank mit Gefrierfach, Spüle sowie ausreichend Stauraum. Der Chausson 724 Etape Line verfügt insgesamt über 5–6 komfortable Schlafplätze und ist damit ideal für Familien oder Reisen mit Freunden. Die clever aufgeteilten Schlafbereiche sorgen für erholsamen Schlaf nach einem erlebnisreichen Tag. Ein besonderes Highlight ist die Standklimaanlage, die auch an warmen Tagen für ein angenehmes Raumklima sorgt. Für Unterhaltung unterwegs sorgt die SAT-TV-Anlage mit automatischer Ausrichtung, mit der Sie auch auf Reisen bequem fernsehen können – ganz ohne manuelles Einstellen. Das funktionale Badezimmer mit separater Dusche, WC und Waschbecken bietet volle Unabhängigkeit unterwegs. Zusätzlich stehen großzügige Stauräume sowie eine geräumige Heckgarage für Gepäck, Campingmöbel oder Sportausrüstung zur Verfügung. Mit zuverlässiger Technik, hohem Wohnkomfort und einer umfangreichen Ausstattung ist dieses Wohnmobil der perfekte Begleiter für Ihren Urlaub. Der Chausson 724 Etape Line Im Rahmen unseres Angebots gelten unsere vertraglichen Grundlagen, die Sie unter unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie unter dem Widerrufsrecht einsehen können. Diese Dokumente bilden den integralen Bestandteil Ihres Mietvertrags und regeln Ihre Rechte und Pflichten. Bitte lesen Sie diese daher sorgfältig durch. Beachten Sie, dass die Übergabe desWohnmobils ausschließlich während unserer festgelegten Öffnungszeiten erfolgt – und zwar von 9:00 bis 18:00 Uhr. Außerhalb dieses Zeitrahmens ist eine Übergabe nicht möglich, um einen reibungslosen Ablauf und die erforderliche Sicherheitskontrolle zu gewährleisten. Darüber hinaus beträgt die Mindestmietdauer (Tage): 5 Anmietungen an den Wochentagen von Montag bis Donnerstag stets exakt 24 Stunden. Diese Regelung gewährleistet eine konsistente Nutzung und eine transparente Planung für alle Beteiligten.
Umbuchung & Kündigung
§ 1 Der Mieter verpflichtet sich den Anhänger pfleglich zu behandeln. § 2 Der Mieter ist für die ordnungsgemäße Abstellung selbst verantwortlich. § 3 Der Mieter haftet für alle Schäden und Bußgelder, die bei der Benutzung infolge Nichtbeachtung vorstehender örtlichen Vorschriften verursacht werden. Die Haftung besteht auch, wenn die Schäden nicht durch ihn selbst, sondern durch Abgestellte, Beauftragte, oder berechtigte Nutzer verursacht werden. § 4 Bei Unfällen ist die nächstliegende Polizeistelle zwecks Aufnahme zu benachrichtigen. § 5 Bei starken Winden ist der Anhänger nicht zu bewegen und die 4 Stützfüße herunter zu lassen. § 6 Geschwindigkeiten nicht mehr als 80 km/h. Beim Überfahren von Brücken und leichten Winden muss die Geschwindigkeit reduziert bzw. angepasst werden. § 7 Bei längeren Standzeiten müssen Sondergenehmigungen eingeholt werden, die von Gemeinden oder Städten unterschiedlichst geregelt sind. Für diese Kosten muss der Mieter selbst aufkommen. § 8 Der Mieter ist für die Überwachung und die Einhaltung der vorgeschriebenen Kühltemperatur selbst verantwortlich. § 9 Nach Ablauf der Mietdauer ist der Anhänger in einwandfreiem Zustand dem Vermieter zu übergeben. § 10 Eventuelle Schäden, oder Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich zu mitzuteilen. § 11 Bei Unterlassung der polizeilichen Meldepflicht werden die Folgeschäden dem Mieter in Rechnung gestellt. § 12 Für Schäden jeglicher Art, die von den Versicherungen wegen Fahruntüchtigkeit, oder Alkoholgenuss nicht anerkannt werden, haftet in jedem Fall der Mieter. § 13 Für Folgeschäden, auch Dritten gegenüber, übernimmt der Vermieter keine Haftung. § 14 Der Anhänger ist gebremst und somit gegen das Wegrollen zu sichern. § 15 Der Anhänger ist mit dem gestellten Zugmaulschloß gegen Diebstahl zu sichern. § 16 Der Anhänger darf nur für die Kühlung von Getränken oder luftdicht verpackten Speisen verwendet werden. § 18 Bei unsachgemäßer Handhabung seitens des Mieters werden jedwede entstandenen Schäden und Kosten (Personen-/Sachschäden) vom Mieter selbst übernommen. §19 Stornierung vor Mietbeginn durch den Mieter Sollte der Mieter eine durch den Vermieter per Telefon oder E-Mail bestätigte Anmietung eines Fahrzeuges vor Mietbeginn stornieren, haftet er wie folgt: – bis 14 Tage vor Mietbeginn: Kostenfrei – bis 5 Tage vor Mietbeginn 50 % des Gesamtmietpreises incl. Dienstleistungen – 0-4 Tage vor Mietbeginn 100% des Gesamtmietpreises incl. Dienstleistungen
Kontaktangaben
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01728773544
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